Trinkwasser

 

 

Trinkwasser

Zugelassene Untersuchungsstelle nach § 40 Abs. 2 TrinkwV vom 20.06.2023 in der jeweils aktuellen Fassung für das Land Baden-Württemberg (die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle gilt bundesweit).

 

  • Probenahme von Trinkwasser
  • chemische und mikrobiologische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung
  • Legionellenuntersuchungen in der Hausinstallation gemäß Trinkwasserverordnung.

 

 

Formulare / Service